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Nützliche Tipps für Reitanfänger und Reitsportinteressierte

Erfahren sie hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen für Reitanfänger zu den Themen Ausrüstung, Mitgliedschaft, Großes und Kleines Hufeisen, Führzügelklasse und First Ridden, Reiterpass, Reiternadel, Dressurreiternadel, Startkarten, Reiterlizenz, Haftungsfragen, Ö-Wanderreitabzeichen und Ö-Western-Wanderreitabzeichen.


10 Gebote für Reiter

  • 1. Das Pferd ist seinem Körper und Verhalten nach ein hochspezialisiertes Fluchttier, das zwar springen kann, aber lieber läuft. Es fühlt sich nur zusammen mit Artgenossen sicher.
  • 2. Das Pferd begreift den Menschen als Artgenossen, der ranghöher, ranggleich oder rangniederer sein kann oder aber als Feind. Als Lehrmeister muss der Mensch den Artgenossen ersetzen. Es ist dem Pferd angeboren sich unterzuordnen.
  • 3. Der Mensch sei ranghöherer Artgenosse des Pferdes, aber nicht mit Gewalt sondern mit Hilfe des Verstandes. Wenn das Pferd unter menschlicher Einwirkung Fehler macht, dann nur, wenn es den Menschen nicht richtig verstanden hat.
  • 4. Um den Menschen verstehen zu können, muss das Pferd Vertrauen zu ihm haben. Vertrauen ist die Grundlage zum Verständnis.
  • 5. Verständigungsmittel zwischen Mensch und Pferd sind die Hilfen: Stimmhilfen, Berührungshilfen, Führungshilfen, Touchierhilfen, Gewichtshilfen und Futterbelohnung. Touchierhilfen seien niemals Prügel!
  • 6. Verstehen setzt Gewöhnung an die Hilfen voraus. An unbekannte oder fremde Dinge muss das hochspezialisierte Fluchttier sinnvoll und langsam gewöhnt werden. Falls bei der Ausbildung Unsicherheit oder gar Angst entsteht, muss wieder von vorne begonnen werden.
  • 7. Voraussetzung für Lernfähigkeit bei der Ausbildung ist der jeweilige Reifegrad von Körper und Verhalten des Pferdes. Überforderung des Organismus und des Lernvermögens bedeuten Rückschritt bei der Ausbildung.
  • 8. Die Übungen sollen täglich und in abwechselnder Reihenfolge durchgeführt werden. Sie sollen nur solange dauern, bis das Pferd begriffen hat. Abbrechen der Übung sei Belohnung für das Richtigmachen.
  • 9. Jegliche Arbeitsleistung des Pferdes wird nicht künstlich vom Menschen geschaffen, sondern aus natürlicher Anlage entwickelt.
  • 10. Das Pferd ist nur dann in der Lage seine angeborenen Anlagen voll zu entwickeln, wenn es sich hinsichtlich seiner artgemäßen Lebensbedürfnisse mit der Umwelt, d.h. auch mit dem Menschen in Einklang befindet. Der Umgang mit dem Menschen soll für das Pferd Geborgenheit in allen Situationen bedeuten.

Ausrüstung

Für die ersten Reitstunden ist dem Anfänger eine legere, strapazierfähige und bequeme Bekleidung zu empfehlen. Auf jeden Fall müssen ein Sicherheitshelm und hohe Schuhe mit glatter Sohle getragen werden (keine Halbschuhe, keine Turnschuhe)!

Einen Sicherheitshelm soll man sofort kaufen, da später bei allen Prüfungen und bei Turnieren das Tragen eines solchen Vorschrift ist.

Später empfiehlt sich der Erwerb sachgemäßer Reitbekleidung:

  • Ein fester bruch- und splittersicherer Sicherheitshelm muss für alle Reiter bei Springübungen und im Gelände selbstverständlich sein.
  • Ein enganliegender Pullover erleichtert dem Reitlehrer die Sitzkorrektur.
  • Eine Gerte empfiehlt sich auch beim Reitanfänger (noch nicht gefestigte Hilfengebung). Sie soll ca. 75 cm lang sein und nicht zu weich, damit sie nicht schon durch die Bewegung des Pferdes ständig den Pferdekörper berührt.
  • Die Reitstiefel müssen einen so langen Schaft haben, dass sie nicht unter dem Sattelblatt einhaken und den Reiter in Sitz und Hilfengebung behindern können.
  • Das Tragen geeigneter Reithandschuhe ist empfehlenswert. Sie müssen Verstärkungen am Daumen und zwischen Ring- und kleinem Finger haben, um das Durchrutschen der Zügel zu verhindern.
  • Gut passende Reithosen dürfen über dem Knie nicht spannen und in der Sitzfläche keine Falten machen.

Mitgliedschaft

Die Anmeldung einer Mitgliedschaft erfolgt direkt über den Reitverein, bei dem Sie Mitglied werden wollen.
Der OOEPS hat rund 8.000 aktive Mitglieder und bietet seinen Mitgliedern auch ein umfangreiches Paket an Vorteilen.

Hier geht's zur OEPS Vorteilswelt

Großes und Kleines Hufeisen

Pferde-Sport & Spiel
Richtlinien des Österreichischen Pferdesportverbandes für die Abhaltung von breitensportlichen Wettbewerben.

Führzügelklasse und First Ridden

Reiterpass

Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.

Voraussetzungen
Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt.
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass.

Sonderprüfung
Dressur - zu reiten ist die Dressuraufgabe R1 oder R2.
Geländereiten - zu reiten ist eine Geländestrecke von ca. 600 m Länge mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse.
Theorie - mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport".

Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine dafür finden Sie unter Termine Sonderprüfungen.

Dressuraufgabe R1 Reiterpass
Dressuraufgabe R2 Reiterpass

Reiternadel

Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten.

Voraussetzungen
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen.
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel.

Sonderprüfung
Dressur - zu reiten ist die Dressuraufgabe R3 oder R4.
Springen/Geländereiten - zu reiten ist ein Parcours von mind. 600 m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80 cm Höhe.
Theorie - mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport".

Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine dafür finden Sie unter Termine Sonderprüfungen.

Dressuraufgabe R3 Reiternadel

Dressurreiternadel

Voraussetzungen
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen.
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Dressurreiternadel.

Sonderprüfung
Dressur - zu reiten ist die Dressuraufgabe R4.
Theorie - mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport".

Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine dafür finden Sie unter Termine Sonderprüfungen.

Dressuraufgabe R4 Dressurnadel

Reiterlizenz

Zur Erlangung einer Reitlizenz R1 oder RD1 ist eine Lizenzprüfung in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber Stamm-Mitglied ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, so hat er dazu die Zustimmung seines LFV einzuholen.


Voraussetzungen
Besitz der ÖRN (für die RD1 reicht die ÖDRN), des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen die Vollendung des 10. Lebensjahres.
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.

Sonderprüfung
Dressur für die R1 - zu reiten ist die Aufgabe R5 oder R6 aus den 'Aufgaben für Dressurprüfungen' des OEPS nach Wahl des Reiters.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,2.

Springen - zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2.
Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0.

Dressur für die RD1 - zu reiten ist die Aufgabe R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,2.

Theorie - Mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“ und den Bestimmungen der ÖTO.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen.

Dressuraufgabe R5 Reitlizenz R1
Dressuraufgabe R6 Dressurlizenz RD1

Erreiten der Lizenz am Turnierweg


Dressur für die R1 - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,2 bei Dressurreiterbewerben gem. § 801 oder Dressurprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Springen - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,0 bei Springreiterbewerben gem. & 801 oder Stilspringprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gelten die Teilprüfung Dressur und Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von weniger als 46 Fehlerpunkten bei einer Vielseitigkeit gem. Klasse E innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.


Dressur für die RD1 - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber sechsmal ein Ergebnis von mindestens 6,2 bei Dressurreiterbewerben gem. & 801 oder Dressurprüfungen der Klasse E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier höchstens zwei Erfolge anrechenbar.

Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine dafür finden Sie bei Ihrem Landesverband.

Für die Höherreihung der Lizenzen gelten die Anforderungen lt. § 17 ÖTO.

Leistungspunkte für die Höherreihung der Lizenzen werden aus den Erfolgen der letzten drei Kalenderjahre errechnet.
Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen erfolgt jeweils per 01.01. und ist kostenfrei.
Eine Höherreihung der Lizenz auf Grund erbrachter Voraussetzungen ist auch während des Turnierjahres auf Antrag möglich. Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung) und hat erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung durch den OEPS auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist.

Eine Höherreihung während der gesamten Dauer eines Turniers ist nicht möglich.

Startkarten

Es gibt folgende Arten von Startkarten

  • Startkarte Allgemein
  • Startkarte Voltigieren
  • Startkarte Westernreiten
  • Startkarte Islandpferde
  • Startkarte Fahren – Jugend und Junioren.

Startkarte Western – Voraussetzung WRC
Erforderlich für die Teilnahme an Westernbewerben. Die Startkarte W können nur Personen erhalten, die im Besitz des Western
Riding Certificate sind. Westernreiter müssen bei Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsreiterbewerben zusätzlich zur Startkarte Western auch den Reiterpass bei der Meldestelle vorweisen.

Startkarte Isländer – Voraussetzung Islandpferdereitzertifikat
Erforderlich für die Teilnahme an Prüfungen für Islandpferde. Islandpferdereiter müssen bei Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsreiterbewerben zusätzlich zur Startkarte Isländer auch den Reiterpass bei der Meldestelle vorweisen.

Startkarte Allgemein
Distanz, Haflinger (bis Klasse A bei Haflingerbewerben), Noriker, Vollblutaraber (bis Klasse L bei Vollblutarberbewerben), Orientierungsreiten, Pony (bis Klasse L bei Ponybewerben).

Inhaber einer Reitlizenz benötigen keine zusätzliche „Startkarte Allgemein“. Nach positiv abgelegter Lizenzprüfung ist es allerdings nicht mehr möglich an lizenzfreien Bewerben in der betreffenden Sparte teilzunehmen.

Startkarte Voltigieren – Erfordernis Voltigierübungsleiter
Erforderlich für Longenführer, die an Voltigierbewerben gemäß Abschnitt B IV teilnehmen. Die Voraussetzungen zur Erlangung der Startkarte Voltigieren sind in den Besonderen Bestimmungen für Voltigieren festgelegt.

Startkarte Fahren Jugend und Junioren
Erforderlich für die Teilnahme an Jugendfahrbewerbe gemäß Abschnitt B VII. Die Startkarte Fahren Jugend können nur die Personen erhalten, die im Besitz des Österreichischen Jugendfahrerabzeichens in Bronze (ÖJFAB) sind.

Haftungsfragen

Der Reiter auf öffentlicher Straße gilt als Verkehrsteilnehmer
Beim Ausreiten treffen den Reitlehrer oder den Leiter der Gruppe erhöhte Sorgfaltspflichten, da die Pferde verstärkt unter äußeren Einflüssen stehen, z.B. wenn sie erschreckt werden oder an bestimmten Stellen gewohnt sind, anzugaloppieren. Gerade bei Anfängern fühlen sich die Pferde auch unsicher, da Anfänger oft nur am Zügel ziehen und keine Schenkel-Kreuz-Hilfe geben kön­nen.

Auch die Dauer eines Ausrittes soll vor allem Anfänger nicht überfordern (etwa eine Stunde). Zu­dem ist die Einschaltung von Schrittpausen zu berücksichtigen, um Ermüdungserscheinungen zu verhindern. Die Anzahl der an einem Ausritt teilnehmenden Personen soll 8 Reiter nicht über­schreiten, um es dem Führer der Reitgruppe jederzeit zu ermöglichen, rechtzeitig zu reagieren, um Unfällen vorzubeugen.
Oberstes Gebot für die Teilnehmer an einem Ausritt ist das Tragen eines Reiterhelmes.
Als Nachweis für die Befähigung zum Ausreiten gilt der Reiterpass. Dieser bescheinigt dem Inhaber, dass er sein Pferd im Gelände in allen drei Gangarten beherrscht und die gesetzlichen Vorschriften kennt.

Reiten und Fahren auf öffentlichen Wegen und Strassen
Aus gegebenen Anlass verweisen wir darauf, dass lt. StVO das Reiten bzw. Fahren auf öffentlichen Wegen und Strassen erst ab der Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt ist. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Reiten und Fahren auf öffentlichen Wegen und Strassen nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Diese Regelung gilt, unabhängig davon, welche Prüfungen bereits abgelegt wurden.

Österr. Wanderreiter-Abzeichen

§ 1407 Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen

Voraussetzung für die Erlangung des ÖWRA ist der Besitz der ÖRN gem. § 1405.

Sonderprüfung
- Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation DL, SL, VL oder bei Islandpferden PI besitzen.
- Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen

Gangprüfung
Nach freiem Ermessen des Reiters soll das Pferd in einem Dressurviereck 20x40 m auf beiden Händen und in allen Grundgangarten mit den Anforderungen der Klasse A vorgestellt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt vier bis fünf Minuten. nach vier Minuten zeigt ein Glockenzeichen an, dass die Prüfung innerhalb der nächsten Minute zu beenden ist. Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 4.

Geschicklichkeitsprüfung
Dies sind Springaufgaben (Überwinden von drei natürlichen Hindernissen, unter denen sich ein Graben befinden muss), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen).
Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.

Orientierungsaufgabe
Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.

Die Sonderprüfung gilt als bestanden wenn
die Gangprüfung als „bestanden“ beurteilt wurde (entspricht einer Wertnote von mindestens 5,0),
alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vorgesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte und
bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden.

Alle Teilprüfungen sind auf dem gleichen Pferd zu absolvieren.
Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Abschnitte B I (§ 102), B II (§ 202) bzw. B VI (§ 602).

Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen

§ 1407a Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen

Voraussetzung für die Erlangung des ÖWWRA ist der Besitz des WRC gem. den Allgemeinen Richtlinien Westernreiten Teil A
Abschn 2 P 7.

Sonderprüfung
Der eingesetzte Richter muss in der aktuellen Richterliste des BFV für Westernreitbewerbe geführt sein
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

Gangprüfung
Es ist eine Horsemanshipaufgabe im Dressurviereck in allen Grundgangarten zu reiten. Die Beurteilung erfolgt gem. den Besonderen Bestimmungen Westernreiten Teil C Abschn 2 P 9 lit d.

Geschicklichkeitsprüfung
Dies sind Überwinden von natürlichen Hindernissen (drei Hindernisse mit einer Höhe von max 50 cm, Rückwärtsrichten durch ein L und Drehen des Pferdes in einem Viereck 2 x 2 m), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.

Orientierungsaufgabe
Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.

Die Sonderprüfung gilt als bestanden wenn
die Horsemanshipaufgabe als „bestanden“ beurteilt wurde (entsprechend einer Bewertung von mindestens 67),
alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vorgesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte und
bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden.

Alle Teilprüfungen sind auf dem gleichen Pferd zu absolvieren.
Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Allgemeinen Turnierbestimmungen Westernreiten Teil B Abschn 4. Während der Geschicklichkeitsprüfung und der Orientierungsaufgabe ist ein Reiterhelm, der der Norm „EN 1384“ 1996 entspricht, ohne Kinnschutz zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO).
Während der Geschicklichkeitsprüfung haben Jugendliche und Junioren (bis Vollendung 18. LJ) und während der Orientierungsaufgabe alle Kandidaten eine Sicherheitsweste, Basisnorm EN 13158 zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO).

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