VIS-Aufenthaltsmeldungen: Kontrollen ab Jänner 2025

Ab 01. Jänner 2025 sind die Amtstierärzt:innen in allen Bundesländern dazu angehalten, Betriebskontrollen zur Überprüfung der verpflichtenden Aufenthaltsmeldung von Pferden im VIS durchzuführen.

Ein Erlass mit dem entsprechenden Kontrollauftrag ergeht im November an die Landesveterinärdirektionen. Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen ist damit zu rechnen, dass Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Weiters werden alle Pferdepässe von verstorbenen Tieren, zusätzlich zur Kontrolle des Passes und der Registrierung der Daten in der Equidendatenbank (EQDB) des BMSGPK auch auf eine korrekte Meldung des Aufenthaltes im VIS überprüft. Bei Einhalten aller Bestimmungen ist es ab sofort möglich, den entwerteten Pferdepass sofort von der BH als Andenken zurückzuerhalten. Bei fehlender VIS-Meldung kann sich die Rückgabe um Monate verzögern.


Wie komme ich zu einer VIS-Tierhalternummer beziehungsweise meinen VIS-Zugangsdaten?
Es benötigen alle pferdehaltenden Betriebe eine LFBIS- Nummer (bereits bestehende landwirtschaftliche Betriebe) oder VIS-Tierhalternummer (gewerblich oder privat). Das Formular für die neue VIS-Betriebsnummer finden Sie HIER!

Bereits registrierte Equidenhalter:innen/Betriebe mit LFBIS können dort auch ab sofort unter diesem Link die Zugriffsdaten anfordern.

Bereits bestehende VIS-Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten – Bio, Bienen etc. – vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung/Meldung der Equiden notwendig.

Die relevanten Zugangsdaten werden postalisch übermittelt.

Was soll ich tun, wenn ich die UELN eines Pferdes im VIS nicht finden kann?
Die Identifizierung des Pferdes erfolgt über die UELN. Das VIS ist über eine Schnittstelle mit der EQDB verbunden. In dieser sind die Daten des Pferdes unter seiner UELN gespeichert. Ist die UELN noch nicht in der EQDB registriert (Fehlermeldung bei der Eingabe der UELN), bitte Kontakt mit einer pferdepassausstellenden Stelle (z.B. zuständiger Zuchtverband, OEPS etc.) aufnehmen. Diese muss das Pferd erst in der Equidendatenbank registrieren. Für die Eintragung durch den OEPS ist der Originalpass mit dem Formular an den OEPS einzusenden.

Weitere Informationen finden gibt es unter "Equiden Allgemein" bzw. unter der Rubrik Pferdepass.